Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptschulabschluss oder ein Bildungsgang mit gleichwertigem Abschluss und ein Mindestalter von 18 Jahren, in Ausnahmefällen von 17 Jahren.

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Aufnahmevoraussetzungen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder der Nachweis einer geregelten Tätigkeit über mehrere Jahre sind erforderlich.
Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Kindererziehung können berücksichtigt werden.
Wenn o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so ist der Nachweis einer geregelten Berufstätigkeit während des Besuchs des 1. Abendkurses zu erbringen (auch geringfügige Beschäftigungen).
Der Nachweis einer gemeldeten Arbeitslosigkeit sowie die Tätigkeit der/des Hausfrau/Hausmannes sind ebenfalls anerkannt.

Berufsschulpflicht:
Unter 18 Jahren muss die Beendigung der Berufsschulpflicht nachgewiesen werden.

Probezeit:
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.

Weitere Hinweise:
Für Familienkassen (Kindergeld) und für den ermäßigten Kauf von Schülerfahrkarten erhalten Sie eine Bescheinigung.

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